Brandschutzkonzept
Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung und wichtiges Werkzeug bei den Abstimmungen mit den Behörden und den Brandschutzdienststellen ist das Brandschutzkonzept. Darin sind die ermittelten einschlägigen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung ebenso enthalten wie die planerischen Zielvorstellungen und eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. In die Grundzüge des Brandschutzkonzeptes fließen die verschiedenen Möglichkeiten des (z.B. die Löschwasserversorgung) genauso ein wie die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen. Die Brandschutzplanung ist die Basis für den Erfolg des vorbeugenden Brandschutz.
Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert. Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.
Ergänzend zum textlichen Teil des Brandschutzkonzeptes werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden Architekten und andere Fachplaner (z.B. für technische Gebäudeausrüstung) bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung beraten.
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